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Dr. Christoph Bergner (CDU)

Anrede,

über das Internetportal www.campact.de erhielt ich zahlreiche gleichlautende Schreiben bezüglich des von der Bundesregierung beschlossenen Sparpakets. E-Mails über Kampagnenportale sind für den Bürger ein einfaches und zeitsparendes Instrument um mit einem Abgeordneten in Kontakt zu treten, dafür habe ich Verständnis. Allerdings will ich nicht verschweigen, dass ich auch an einer weiterführenden, über den vorformulierten Text von verdi und attac hinausgehenden, Meinungsäußerung interessiert gewesen wäre. Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen auf Ihr Schreiben antworten. Die momentane Haushaltssituation macht deutliche Sparanstrengungen unumgänglich. Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte wird 2010 voraussichtlich die Größenordnung von fast 80 Prozent des Bruttosozialproduktes erreichen und schon jetzt werden 12 Prozent des Bundeshaushalts nur für Zinszahlungen ausgegeben. Aus dieser Situation muss die Bundesrepublik einen Ausweg finden.

Ein erster wichtiger Schritt hierfür war die 2009 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz, die ab 2016 eine strukturelle Neuverschuldung des Bundes nur noch in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zulässt. Auch die Defizitgrenze des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes, die die Bundesrepublik spätestens 2013 einhalten muss, zwingt uns zum Schuldenabbau.

Vereinfacht ausgedrückt, wir müssen endlich damit aufhören, mehr auszugeben als wir einnehmen, um den Schuldenberg, den wir unseren Kindern hinterlassen, in überschaubaren Größenordnungen zu halten.

In vielen Gesprächen mit Bürgern habe ich den Eindruck gewonnen, dass grundlegendes Verständnis für die dringende Notwendigkeit von Einsparungen zunehmend vorhanden ist. Schwieriger wird es bei der konkreten Frage, an welcher Stelle gespart werden soll. Dass die Kürzung von staatlichen Leistungen immer mit Kritik und Problemen, aber nie mit Beifall, einhergehen, ist bekannt und dem stelle ich mich als Abgeordneter.

Gerechtes Sparen bedeutet für mich in diesem Fall, die Sparanstrengungen gleichermaßen auf Verwaltung, Unternehmen und Sozialleistungsempfänger zu verteilen.

Dem entsprechend werden die Verwaltungsausgaben des Bundes nun jährlich um pauschal 4 Milliarden Euro reduziert, bis 2014 werden bis zu 10 000 Stellen abgebaut. Hinzu kommen weitere Maßnahmen, darunter die Neustrukturierung der Bundeswehr, die bis zu 3 Milliarden Euro Einsparungen bringen soll.

Die Wirtschaft wird durch Subventionsabbau und zusätzliche Abgaben wie die ökologische Luftverkehrsabgabe und Rückführung von Energiesteuervergünstigungen beteiligt. Die neu zu schaffende Bankenabgabe soll die Mitverursacher der Finanzkrise in die Verantwortung nehmen und den Bund vor evtl. Übernahme weiterer Finanzspritzen in den Bankensektor schützen.

Kürzungen auch im Sozialbereich, die Sie in Ihrem Schreiben insbesondere kritisiert haben, halte ich für unumgänglich. So möchte ich Ihnen erwidern, dass Sozialleistungen über die Hälfte der jährlichen Bundesausgaben ausmachen. Eine nachhaltige Konsolidierung macht daher auch strukturelle Veränderungen in diesem Bereich unumgänglich. Zu bedenken ist, dass die im Sparpaket der Bundesregierung an dieser Stelle geplanten Einsparungen von 5 Milliarden Euro für 2011 gerade einmal 3 Prozent der Sozialausgaben des Bundeshaushalts ausmachen. Diese liegen 2010 bei 170 Milliarden Euro.

Wichtig war uns, dass alle Menschen, die an ihrer Situation nichts mehr ändern können, geschützt bleiben. Wie etwa Menschen, die sich schon in Rente befinden, aber auch behinderte Mitbürger. Bei Arbeitslosen dagegen, wollen wir uns bemühen, die Bedingungen so zu verbessern, dass ein echter Anreiz besteht, sich über Erwerbsarbeit zu finanzieren um auf die Unterstützung der Gemeinschaft verzichten zu können.

Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten wurde zunächst nach ineffizienten Instrumenten gesucht.Als ein solches hat sich in diesem Zusammenhang der Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB IIEmpfänger erwiesen, um nur ein Beispiel zu nennen. Der Bund zahlt in diesem Fall jedes Jahr 1,8 Milliarden Euro, damit ein Langzeitarbeitsloser später für ein Jahr ohne Arbeitsplatz ganze zwei Euro mehr Rente im Monat bekommt. Wenn jemand 40 Jahre arbeitslos wäre, nähme die Rente nur um 80 Euro zu. Die bittere Wahrheit ist: Aus Arbeitslosigkeit lässt sich keine Rente erwirtschaften.Die einzige Möglichkeit, Altersarmut zu vermeiden, sind möglichst viele Beitragsjahre in Arbeit.Wer das aus welchen Gründen auch immer nicht schafft, erhält in Deutschland eine Grundsicherung.Daher wollen wir den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II-Empfänger streichen.

Dass eine Bundesregierung sich dafür entscheidet, ihre Bemühungen um die Haushaltskonsolidierung vor allem durch Kürzungen an der Ausgabenseite zu bestreiten, anstatt die Einnahmen durch neue Steuererhebungen zu erhöhen, ist eine Neuerung, die aber von Ökonomen schon lange gefordert wird. Wir brauchen eine wachsende Wirtschaft, auch weil von ihr die Zahl der Arbeitsplätze in unserem Land abhängt. Steuererhöhungen belasten die Wirtschaftsentwicklung, daher muss der Staat hier maßvoll handeln. Beachtung finden muss insbesondere, dass von einer höheren Einkommenssteuer nicht nur Millionäre, Profifußballer der 1. Bundesliga und Bankvorstände betroffen wären, sondern auch der Großteil der Mittelständler und vieler kleiner und mittlerer Personalgesellschaften. Die Einkommenssteuer wirkt hier als Unternehmenssteuer für Mittelstand und Handwerk, denen in unserem Bundesland 90 Prozent der Unternehmen angehören. Der Mittelstand stellt über 80 Prozent der Arbeits- und rund 90 Prozent der betrieblichen Ausbildungsplätze in Sachsen-Anhalt, ein Fakt der Beachtung finden sollte.

Weil das Sparpaket die Wirtschaftsentwicklung nicht hemmen soll, hat die Bundesregierung einen Bereich von den Kürzungen ausgelassen. Es handelt sich dabei um den Bereich Bildung und Forschung, in den sogar verstärkt investiert werden soll. Für junge Menschen ist der Zugang zu Bildung Grundlage für berufliche Entwicklungschancen. Die deutschen Unternehmen brauchen gut ausgebildete Arbeitskräfte und beste Forschungsmöglichkeiten um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein.

Eingehen möchte ich noch auf die „5-Minuten-Info“ auf der Internetseite von www.campact.de, die meines Erachtens keine objektive Information für den interessierten Bürger gewährleistet. Dass die dort bemühte Metapher von der auseinander gehenden Schere zwischen Arm und Reich die Realität abbildet, möchte ich in Frage stellen. Dieses Modell scheint davon auszugehen, dass Unterschiede etwas schlechtes und möglichst nicht existierendes sein sollen. Als einzigen Ausweg wird hierfür eine Umverteilung genannt. Dass sich die Bundesrepublik einen in Europa immer noch einzigartig üppigen Sozialstaat leistet, wird nicht erwähnt. Auch nicht, dass die Wohlhabenden unseres Landes, zu denen man schon mit etwa 150 Prozent des mittleren Einkommens zählt, schon jetzt durch Ihre Steuern das Leben der Leistungsempfänger finanzieren. Starke Schultern tragen schon heute deutlich mehr als schwache. Eindrucksvoll kann man dies den amtlichen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes entnehmen:

Das oberste Drittel der Steuerpflichtigen trägt bereits heute rund 80 Prozent der Einkommensteuer. Das untere Drittel der Einkommen, Haushalte, die wenig oder gar nicht verdienen, erhalten dagegen fast 60 Prozent aller Transferleistungen (Rente, Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög, sonstige Staatshilfe), zahlen aber nur rund 5 Prozent der Steuern und Sozialabgaben.

Die von Ihnen angesprochene Vermögensteuer lehne ich aus guten Gründen ab. Mit der Vermögensteuer würden gerade gewinnschwache, häufig aber arbeitsplatzintensive Branchen wie z. B. das Baugewerbe besonders betroffen, da die Vermögensteuer an der Substanz und nicht am Gewinn des Unternehmens ansetzt. Hier würde mit der Einführung der Vermögensteuer ein völlig falsches Signal gesetzt. Auch würden von einer Vermögensteuer etwa gerade auch Mieter benachteiligt, an die eine solche Steuer vom Hausbesitzer weitergereicht werden würde. Zudem ist der enorme bürokratische Aufwand zu bedenken. Wie sich bis 1996 gezeigt hat, haben damals allein die Erhebungskosten der Vermögensteuer knapp ein Drittel des Aufkommens verschlungen. Eine Wiedereinführung müsste den im Vergleich zur damaligen Vermögenssteuer noch höheren Hürden aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden.

Die Eckpunkte zum Zukunftspaket der Bundesregierung werden zurzeit noch regierungsintern abgestimmt und in einen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes einfließen. Der Gesetzentwurf soll am 1. September 2010 im Kabinett beschlossen werden. Danach werden die Beratungen im Bundestag und in seinen Ausschüssen beginnen und es besteht die Möglichkeit sich mit den Argumenten aller Seiten zu befassen.

Ihre vorgebrachte Kritik nehme ich sehr ernst, eine genaue Auseinandersetzung zeigt aber, dass die Problematik komplizierter ist, als es von www.campact.de dargestellt wird.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christoph Bergner