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auf aktuelle politische Entscheidungen.
Anrede,
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich gegen das von der Bundesregierung im Grundsatz beschlossene Sparpaket aussprechen.
Für Ihre Sorge insbesondere um diejenigen Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, habe ich Verständnis. Mir ist bewusst, dass sich vor allem viele erwerbslose Menschen in einer schwierigen und sie belastenden Situation befinden und einer ausreichenden Unterstützung bedürfen.
Die von der Koalition in Aussicht genommenen Maßnahmen fallen uns durchaus schwer. Wir halten sie jedoch für einen insgesamt akzeptablen und im Hinblick auf die enormen Konsolidierungserfordernisse auch notwendigen Kompromiss.
Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte in Deutschland wird in diesem Jahr voraussichtlich eine Größenordnung von 80 % des Bruttoinlandsprodukts erreichen. Schon jetzt sind 12 % des Bundeshaushalts nur für Zinszahlungen gebunden und stehen damit nicht für andere, zukunftsgerichtete Zwecke zur Verfügung. Dieser Anteil wird noch weiter wachsen, allein durch die steigende Schuldenlast und irgendwann wieder steigende Zinsen. Die Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte und die sozialen Sicherungssysteme werden sich in Zukunft allein aufgrund der demografischen Entwicklung weiter verschärfen. Ein immer kleinerer Teil unserer Gesellschaft wird dann für die Bedienung der aufgehäuften Schulden aufkommen müssen. Deshalb halten wir es für ein Gebot der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Vernunft, jetzt mit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung den Grundstein für tragfähige öffentliche Finanzen und stabile soziale Sicherungssysteme zu legen.
Wir halten es für falsch, um jeden Preis zu sparen und einfach mit der berühmten "Rasenmäher-Methode" alles gleichmäßig zu stutzen. Statt dessen geht es darum, im Detail zu schauen, wo Einsparungen möglich sind, und zugleich die Wachstumskräfte zu stärken. Wir wollen nachhaltig konsolidieren, indem schwerpunktmäßig die Ausgaben begrenzt werden. Sparen auf der Ausgabenseite birgt deutlich höhere Wachstums- und damit Beschäftigungsaussichten als Konsolidieren über die Einnahmenseite, z.B. über Steuererhöhungen. Zugleich richten wir den Haushalt stärker an der Zukunft aus, indem wir die Investitionen in die Zukunft -- trotz Konsolidierungsdruck -- erhalten und weiter ausbauen. Das gilt insbesondere für Bildung und Forschung, in die wir bis 2013 insgesamt 12 Mrd. Euro zusätzlich investieren.
Wir wollen, dass Arbeitsplätze entstehen und die Wirtschaft wächst. Weil die Einkommensteuer in Deutschland auch die Unternehmensteuer vieler kleiner und mittlerer Personengesellschaften ist, würde eine höhere Einkommensteuer Arbeitsplätze vernichten und Wachstum behindern. Das wäre unsozial.
Die im Bereich der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik geplanten Regelungen verfolgen insgesamt das Ziel, diejenigen, die -- wie Renterinnen, Rentner und Menschen mit Behinderungen -- an ihrer Situation nichts mehr ändern können, auch weiterhin zu schützen und für Arbeitslose, die ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die eigene Hand nehmen können, die Bedingungen für die Aufnahme einer regulären Arbeit zu verbessern. Deshalb werden wir zum Beispiel im Bereich des SGB II und SGB III Instrumente und Strategien überprüfen, um eine zielgenauere Förderung von ALG II-Empfängern zu erreichen. Dabei geht es auch darum, den Vermittlern in den Jobcentern mehr Flexibilität beim Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente einzuräumen und sich auf die wirkungsvollsten Instrumente zu konzentrieren.
Mit der geplanten Streichung des Elterngeldes für die Bezieher von ALG II soll dem Grundgedanken des Elterngeldes Rechnung zu tragen. So ist das Elterngeld als eine Entgeltersatzleistung ausgestaltet, die den im Erwerbsleben stehenden Menschen die Entscheidung für ein Kind erleichtern soll. Demgegenüber dienen das ALG II selbst und dessen Zusatzleistungen der sozialen Mindestsicherung. Auch mit den Regelungen zum ALG II wird der besonderen Lage z. B. von Schwangeren und Müttern Rechnung getragen. So erhalten werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche auf Antrag einen Mehrbedarf von 17 % der Regelleistung; und Alleinerziehenden mit einem minderjährigen Kind unter 7 Jahren steht ein Zuschlag von 36 % zu. Dabei bin ich mir natürlich bewusst, dass die den ALG II-Beziehern zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt sehr knapp bemessen sind und ihnen entsprechende Anstrengungen abverlangen.
Was die geplante Streichung des Rentenversicherungsbeitrags für ALG II-Empfänger anbelangt, gilt es zu berücksichtigen, dass die nach geltender Rechtslage beim ALG-Bezug erworbenen Ansprüche nur sehr gering sind. So wird aus einem Jahr ALG II-Bezug bisher ein Rentenanspruch von lediglich 2,09 € pro Monat erworben.
Die geplante Rücknahme der Heizkostenpauschale für Wohngeldempfänger ist zwar schmerzlich. Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Pauschale zu einem Zeitpunkt eingeführt wurde, als die Energiekosten auf einem historisch hohen Niveau lagen. Da die Energiekosten wieder gesunken sind und auch Bezieher geringerer Einkommen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben, Heizkosten grundsätzlich selbst zu tragen haben, halte ich die Rücknahme für sozial vertretbar.
Die mit dem Sparpaket beschlossenen Maßnahmen werden in den kommenden Monaten innerhalb der Bundesregierung sowie im Deutschen Bundestag im Einzelnen noch ausführlich beraten. Dabei werden auch die besonderen Anliegen der Bezieher geringer Einkommen mit berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze