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Um die derzeitig völlig unklare Rechtslage bei Softwarepatenten zu überwinden, sollte das Parlament mindestens folgende Änderungen an der Richtlinie der EU-Kommission beschließen:
- Verschiedene Softwareprogramme müssen weiter miteinander kombinierbar bleiben (Interoperabilitätsprivileg). Beispielsweise sollten Programmierer/innen von Office-Programmen nicht durch Patente daran gehindert werden, eine Importmöglichkeit für MS-Word-Dokumente (doc-Dateien) zu ermöglichen.
- Über Programme und Programmteile muss von Programmierer/innen, Wissenschaftler/innen und Journalist/innen frei kommuniziert und ohne Einschränkung publiziert werden dürfen
- Das Europäische Patentamt muss zur Bewilligungspraxis von vor 1986 zurückkehren. Bis dahin war Software von der Patentierung ausgeschlossen. Erst die Veränderung der Bewilligungspraxis führte zur heute bestehenden unklaren Rechtslage.
- Durch eine eindeutige Unterscheidung zwischen technischen Erfindungen und Programmlogik müssen Softwarepatente ausgeschlossen werden. Patente sollten nur dann vergeben werden dürfen, wenn sie der Definition des Bundesgerichtshofs (BGH) folgen. Danach müssen sie technischer Natur sein (angewandte Naturwissenschaften) und Erfindungen darstellen, d.h. Probleme unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte lösen.
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