5-Minuten-Info

Respektiert die Bürgerrechte!
Online-Durchsuchung verhindern!

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Mit der Online-Durchsuchung will Bundesinnenminister Schäuble Fahndern des Bundeskriminalamts (BKA) gestatten, über längere Zeiträume unbemerkt auf Computer-Festplatten von Bürger/innen zuzugreifen und Daten herunterzuladen. Intimste Informationen könnten so auf Grund bloßer Mutmaßungen ins Visier von Ermittlern geraten – ohne dass die Betroffenen davon erfahren und sich juristisch wehren könnten. Für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit sollen Grundrechte, die laut Verfassung allen Bürger/innen garantiert werden müssen, ausgehöhlt werden:

  1. Unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre
    Kernbereiche privater Lebensgestaltung, die durch das Grundgesetz (Art.1 Abs.1 ) und Art.2 Abs.1) geschützt sind, sollen Gegenstand staatlicher Überwachung werden: Intimste Aufzeichnungen wie Tagebücher, Urlaubsbilder oder Aufzeichnungen über gesundheitliche, familiäre und finanzielle Verhältnisse.

    Diese Pläne stehen in Konflikt mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 (pdf) unterstrich: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
  2. Weitere Aushöhlung der Rechtsweggarantie
    Die Online-Durchsuchung soll sich über lange Zeiträume erstrecken, ohne dass die überwachte Person dies bemerkt. Dies legt die Axt an ein Grundprinzip des Rechtsstaats: Bürger/innen müssen sich gegen staatliche Maßnahmen juristisch wehren können (Art. 19 Abs. 4 GG). Schon im Rahmen des Großen Lauschangriffs, der Ermittlern die heimliche akustische Überwachung von Wohnungen ermöglicht, wurde dieses Recht beschnitten. Die Online-Durchsuchung würde noch viel weiter gehen als das Abhören von Einzelgesprächen: Die über Jahre dokumentierte Geschichte des/der Überwachten würde durchleuchtet, ohne dass diese/r sich juristisch wehren könnte. Ein Unding in einem Land, das noch heute mit der Aufarbeitung der Stasi-Archive beschäftigt ist.

Innenminister Schäuble verweist immer wieder auf die engen Grenzen, die er der Online-Durchsuchung setzen will. Diese soll nur auf richterlichen Beschuss erfolgen und jährlich auf wenige Personen sowie die Planung von oder die Beteiligung an schweren Straftaten oder terroristischen Aktivitäten begrenzt sein. Zudem soll sie im Nachhinein juristisch überprüfbar sein. Doch diese Argumente überzeugen nicht:

  1. Die Richtererlaubnis ist eine niedrige Hürde
    Mit der chronischen Überlastung der Richterschaft wird nach einer Studie des Max-Planck-Instituts schon jetzt nahezu jeder Antrag auf Überwachung, gleich welcher Art, durchgewunken. Schäuble überlegt sogar, „zumindest vorübergehend“ auf die Richtererlaubnis zu verzichten.
  2. Ausweitung der Anwendung
    Die Erfahrungen mit dem schrittweisen Ausbau von Überwachungsmaßnahmen lassen erwarten, dass – einmal beschlossen – schnell neue Tatbestände hinzukommen, bei denen Online-Durchsuchungen durchgeführt werden dürfen. Auch die Telefonüberwachung erstreckte sich anfangs nur auf wenige Einzelpersonen; heute sind Tausende betroffen.
  3. Überprüfung - wenn überhaupt - erst nach Jahren
    Die Durchsuchung kann über Jahre anhalten, ohne dass der/die Betroffene dies erfährt und sich im Nachhinein rechtlich wehren kann. Nach Untersuchungen des Max-Planck-Instituts werden Betroffene derzeit in nur 27 Prozent der Fälle im Nachhinein über Überwachungsmaßnahmen informiert, obwohl die Rechtslage dies vorschreibt.

Die Online-Durchsuchung soll mit einem von Sicherheitsbehörden entwickelten „Bundestrojaner“ erfolgen. Die zu durchleuchtende Person erhält beispielsweise eine E-Mail oder eine CD, mit der ein für sie vorgeblich attraktives Programm beworben wird. Durch Download des Programms installiert sich eine Software, die Fahndern den Zugang zum ausgespähten Rechner ebnet. Der Rechner wird nach Stichworten durchsucht und entsprechende Dateien den Ermittlern zugespielt.

Die technische Ausgestaltung bleibt schwierig. Nur technisch wenig versierte Personen dürften etwa auf den Anhang einer E-Mail hereinfallen. Deshalb sollen ausgefeiltere Programme entwickelt werden, die aktiv Sicherheitslücken im Computersystem ausnutzen, um auf den Rechner zu gelangen. In welchem Umfang dies möglich ist, ist in Fachkreisen umstritten.

Derzeit ringen Innenminister Schäuble, Justizministerin Zypries und die Fraktionsvorsitzenden Struck, Kauder und Ramsauer um eine Einigung über die Online-Durchsuchung. Diese würde zu einer Novellierung des BKA-Gesetzes, des „Gesetzes gegen das unberechtigte Eindringen in fremde Computersysteme“ und womöglich auch von Artikel 13 Grundgesetz führen. Noch stemmen sich das Justizministerium und Teile der SPD gegen die Einführung der Online-Durchsuchung. In den nächsten Wochen wird entschieden.

Wir müssen jetzt Druck machen, dass unsere Grundrechte und die vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grenzen zur Wahrung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung respektiert werden. Einem vermeintlichen Mehr an Sicherheit dürfen nicht noch mehr Bürgerrechte geopfert werden. Die Politik muss unsere Bürgerrechte respektieren.

Machen Sie mit! Schicken Sie unsere E-Card an die Politiker/innen der Koalitionsrunde!

zur Aktion  

Hintergrundinfos

Kommentare und Berichte

Milos Vec, FAZ:
Online-Durchsuchung: Heimat ist, wo meine Festplatte liegt
Gerhart Baum, Spiegel-Online:
"Die Festplatte ist der Inbegriff von Privatheit"
Stefan Krempl, heise.de:
Innenministerium verrät neue Details zu Online-Durchsuchungen
Sascha Lehnartz, FAZ:
Online-Durchsuchung: Die Datenspäher und das Unbehagen
Heribert Prantl, Süddeutsche:
Online-Durchsuchung: Der Staat zieht seine Bürger aus
Heribert Prantl, Süddeutsche:
Der große Rüssel: Vom Umbau des Rechtsstaats in einen Präventionsstaat

Dokumente

Bundesministerium des Inneren:
Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Bundestagsfraktion (pdf-Datei)

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